Was ist zur Einschreibung für Wehr- und Zivildienstleistende bzw. FSJ zu tun?

 

Anmeldeschluß bei FIPS/FIMS für das Wintersemester 2011/12 ist der 30. September 2011.
Alle Bewerbungsunterlagen müssen bis zu diesem Datum an der Universität eingegangen sein!

Kosten: 190 Euro (100 Euro Kursgebühr + 90 Euro für die Einschreibung)

Vorgehensweise: Bitte arbeiten Sie die Punkte 1 bis 5 (1-4 Pflicht)

der Reihe nach ab.

Achtung: Eine Einschreibung beim Studentensekretariat ersetzt

nicht die Anmeldung über das Webformular in Punkt 1. 

Vorgehensweise (Punkt)

Hinweise und zusätzliche Informationen

1. Immer zuerst die
Anmeldung (Webformular) bei FiPS/FiMS

 

Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von uns, nach Prüfung Ihrer Anmeldedaten auf Vollständigkeit , eine persönliche Eingangsbestätigung  per e-mail an die von Ihnen angegebene email-Adresse.

Die Unterlagen zum Studium und Zugang zum Rechnersystem erhalten Sie wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bis dahin bekommen Sie keine weiteren Rückmeldung unsererseits.

Achtung: Sie erhalten auch keine Bestätigung über den Eingang der Kursgebühren (Punkt 2). Bei fehlenden Unterlagen werden Sie nach Ablauf der Anmeldefristen von uns angeschrieben. Auskünfte über den Stand Ihrer Anmeldung können nicht erteilt werden.

2. Überweisung der Kursgebühren für FIPS/FIMS

Überweisen Sie die Kursgebühren in Höhe von 100 Euro an:

Empfänger: TU Kaiserslautern, LHK Mz.
Kto.:
550 015 11
bei:
Landeszentralbank Mainz
BLZ:
550 000 00
Verwendungszweck:
Kap.1507-11131, KoSt. 8218000
Verwendungszweck:
Name, Vorname
(hier bitte
nur den Namen des Studenten eintragen)

!!! Bitte halten Sie die angegebene Form ein.          Bitte keine Sammelüberweisungen !!!.

Hinweis: zusätzlich zur Kursgebüh r werden Sie nach erfolgter Anmeldung vom Sekretariat für Studienangelegenheiten schriftlich aufgefordert, eine Sozialgebühr zu entrichten.

3. Antrag auf Einschreibung

Haben Sie bereits ein Semester als ordentlich eingeschriebener Student bei FiPS/FiMS absolviert, müssen Sie sich rückmelden. Der Antrag auf Einschreibung entfällt.
(Die Rückmeldung erfolgt durch Überweisung des Sozialbeitrages während der Rückmeldefristen)

  • Schlüsselnummern zum Antrag

  • Tragen Sie folgendes ein:
    Frage 13 (Studiengang/Studienfach):
    Fernstudium Physik (in Klartext,
    auch für Mathematiker , Schlüssel 1: "128-Physik" und Schlüssel 3: "04-Fernstudium"), Hauptfach, Fachsemester 01

    Frage 18 (Form des Studiums): kein Abschluss = 9
    Frage 20 (Wahlrecht): Physik = 02

  • Dem Antrag nicht beifügen müssen Sie den Nachweis über abgelegten Wehr- oder Zivildienst bis zum Studienbeginn.

  • Als Krankenversicherungsnachweis reicht eine Bescheinigung, dass Sie zur Zeit Wehr- oder Zivildienst ableisten, denn damit sind Sie ja automatisch krankenversichert.

  • Senden Sie den ausgefüllten Antrag an das Sekretariat für Studienangelegenheiten (Adresse steht auf dem Antrag)

  • Warten Sie, bis Ihnen der Zulassungsbescheid zugesandt wird.

  • Nehmen Sie den Studienplatz an, und senden Sie den Bescheid zurück und überweisen Sie
    die
    Sozialgebühr von 90 EUR.

  • Einige Wochen vor Beginn des Semesters wird Ihnen vom Studentensekretariat der Studentenausweis, etc. zugeschickt. Damit sind Sie eingeschriebener Student an der Universität Kaiserslautern.

4. Nebentätigkeit bei der Dienststelle genehmigen lassen

  • Lesen Sie die Anleitungen auf der Homepage der Bundeswehr oder des Bundesamtes für Zivildienst

  • Fragen Sie bei Ihrer Dienststelle vor Semesterbeginn (Stichtag 30.9. bzw. 31.3.) nach einer Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit .

  • Die Genehmigung müssen Sie uns nicht zuschicken, sie dient nur dazu, dass Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Berufsförderungsdienst (siehe Punkt 6) geltend machen können.

5. Förderung durch BFD

  • Fragen Sie nach einer Förderung durch den Berufsförderungsdienst (in der Regel werden 80% Ihrer entstandenen Kosten übernommen) .

  • Für die Beantragung einer Förderung durch den Berufsförderdienst (BFD) benötigen Sie eine Bestätigung von FiPS/FiMS. Diese können Sie hier online anfordern.

  • Für Zivildienstleistende: In Ihrem Merkheft bzw. dem Zivildienst-ABC ( Bestellformular) finden Sie zur Förderung Informationen. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch direkt an das Bundesamt (0221/3673-0) wenden.

  • Für Wehrdienstleistende: Wenden Sie sich an Ihren Berater des Berufsförderungsdienstes. Wer das in Ihrem Fall ist, erfahren Sie beim Kompaniefeldwebel oder im Geschäftszimmer, dort können Sie auch ein Merkblatt erhalten, in dem das Prozedere erläutert wird.